Gewerbliche Hundezucht!?
(innerhalb DCLH/VDH?)
Ob
offen dargelegt, oder hinter vorgehaltener Hand, geflüstert. Die Unterscheidung
„Hobbyzucht-Gewerbliche Zucht“ wird immer wieder diskutiert.
Ein Artikel diesbezüglich, hierbei mit einer zur Veranschaulichung dienenden Tabelle, wurde seinerzeit vom „Der Leonberger“ abgewiesen.
Ein
Vorstoß im Rahmen der JHV 1999, seitens eines Clubmitgliedes, die Problematik
zu erörtern, Auswüchse einzudämmen, wurde –so nenne ich es –
abgeschmettert. Seitens des VDH die Kritikpunkte "als nicht gegeben"
angesehen. Eine Kopie der Antwort des VDH soll, zwecks Einsichtnahme, auf der
JHV vorgelegen haben. Ein Schriftstück wurde mir im März 2000 übersandt.
Alles
hat somit seine Ordnung. Zumindest sollte der Anschein erweckt werden?? Um nun
definitiv eine Aussage treffen zu können, was denn nun was ist, habe ich mich
an den Deutschen Tierschutzbund wie auch –mehrfach-
an den VDH gewandt.
Während
der VDH bis heute eine Antwort schuldig blieb, erhielt ich am 26.4.2000 folgende
Antwort des Tierschutzbundes:
Die Einteilung der Züchter in
kommerzielle = gewerbliche Züchter und Hobbyzüchter ist in der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 9.2.2000
geregelt. Demnach sind die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten
von Hunden erfüllt, wenn von einem Halter 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen
gehalten oder 3 oder mehr Würfe im Jahr erzielt werden. Gewerbsmäßige Züchter
müssen eine behördliche Erlaubnis, in der Regel des Veterinäramtes, einholen,
wobei auch ihre Sachkunde überprüft wird. Offensichtlich handelt es sich Ihren
Informationen nach um einen als gewerblich einzustufenden Züchter.
Steffi Märke * Deutscher Tierschutzbund
e.V.*Baumschulallee 15 *53115 Bonn
Das ist nun ein klares Statement bzw.
Definition des Begriffes. Um die Sachlage zu vertiefen nachfolgend ein Auszug
aus der :
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 9. Februar 2000
(aus:
Bundesanzeiger, Nr.36a, vom 22.02.2000. Herausgeber: Bundesministerium der
Justiz)
12.2.1.5.1 Die
Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt,
wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:
- Hunde: 3 oder mehr
fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr,
- Katzen: 5 oder mehr
fortpflanzungsfähige Katzen oder 5 oder mehr Würfe pro Jahr,
- Kaninchen, Chinchillas:
mehr als 100 Jungtiere als Heimtiere pro Jahr,
- Meerschweinchen: mehr
als 100 Jungtiere pro Jahr,
- Mäuse, Hamster, Ratten,
Gerbils: mehr als 300 Jungtiere pro Jahr,
- Reptilien: mehr als 100
Jungtiere pro Jahr, bei Schildkröten: mehr als 50 Jungtiere pro Jahr.
Ein gewerbsmäßiges Züchten
liegt in der Regel vor, wenn bei Vögeln regelmäßig Jungtiere verkauft werden
und
- mehr als 25 züchtende
Paare von Vogelarten bis einschließlich Nymphensittichgröße,
- mehr als 10 züchtende
Paare von Vogelarten gröößer als Nymphensittiche (Ausnahme: Kakadu und Ara: 5
züchtende Paare)
gehalten werden oder bei
sonstigen Heimtieren ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM jährlich zu
erwarten ist.
Als Haltungseinheit
gelten alle Tiere eines Halters, auch wenn diese in unterschiedlichen
Einrichtungen gehalten werden, aber auch die Haltung von Tieren mehrerer Halter,
wenn Räumlichkeiten, Ausläufe und ähnliches gemeinsam genutzt werden.
Dies ist die aktuelle
Rechtslage. Die dadurch zwangsläufig abgelöste vormalige Verwaltungsvorschrift
wird im Moment vom zuständigen Ministerium angefordert.
Laut Prof.Dr.jur.W.Hamann
(Artikel:Kurze Stellungnahme zur Hundesteuer/Zwingersteuer) schreibt dieser
u.a.:“....Hunde züchten oder halten will; ergänzend bestimmt die Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 01.07.1988 (BAnz
Nr.139a),dass die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten erfüllt
seien, „wenn mehr als drei Zuchthündinnen gehalten werden.
Von so her besehen dürften
in der nun abgelösten Verwaltungsvorschrift ähnliche Tendenzen/Aussagen zu
finden sein.
Mag der VDH zu einer
anderen Ansicht kommen, wie das mir zur Verfügung stehende Dokument aussagt,
wird er, wie auch die ihm angeschlossenen Vereine zur Kenntnis nehmen müssen,
das Bundesrecht /deren Bestimmungen/deren Ausführung darüber steht.
Eine klare Stellungnahme,
wie auch notwendigen Eingriffe in das aktuelle Zuchtgeschehen müssen umgesetzt
werden um nicht –so sehe ich es- in den Verdacht zu geraten, außerhalb
geltenden Rechts zu stehen.
Obgleich diese Forderung
dazu veranlassen wird, irgendeinen niederen Beweggrund zu vermuten, halte ich
solch ein evtl. aufkommendes Denken für den Versuch, die offensichtlich
wirtschaftlichen Interessen der Betroffenen zu schützen bzw. von der an sich
bestehenden Problematik abzulenken.
Eine erneute Anfrage, hierbei mit den zur Verfügung stehenden Unterlagen, an den VDH ist eingeleitet. Sollte auch dann eine Antwort ausbleiben, werte ich die Nichtbeantwortung als eindeutige Zustimmung.
Gehen Sie auf die Barrikaden, doch gehen Sie in die richtige Richtung!
Anmerkung April 2001
Es traf ein wie vermutet. Seitens des Verbandes für das Deutsche Hundewesen blieb jegliche Antwort aus. Mittels der offiziellen Page des Deutschen Club für Leonberger Hunde wird händeringend dargelegt, das alles in bester Ordnung sei, da ja eine kommerzielle Zucht nicht unterstützt würde. Mit Verlaub. Es mag zwar irgendeinen Grund geben, Freunde des Leonberger Hundes veräppeln zu wollen, doch die Begriffe:"Gewerblich/ Kommerziell" sind absolut identisch!
Selbst der billigste Duden, wie auch das mickrigste Lexikon, weisen darauf hin. Das von mir dargelegte Geschehen, im Bereich der Leonbergerzucht, ist somit definitiv keine Hobbyzucht im Rahmen des Deutschen Tierschutzgesetzes.
Und von so her erübrigen sich weitere Darstellungen. Fachliches Wissen im Bereich der Kynologie lassen sich durch falsche Angaben, wissentlich fehlerhafter Definitionen, leider nicht ableiten. Den wahren Hobbyzüchtern sei angeraten den Mund auf zu machen. Nur Jammern nützt nichts.
Anmerkung April 2004
Das Jammern geht weiter, doch es fehlt an Rückgrat. Zum Leidwesen des Leonberger Hundes
Uwe Hermann
Created&Copyright© by Uwe
Hermann 2004